Unser Selbstverständnis
Die LAG A | B | T versteht sich als Motor bei der Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist exklusiv und nicht für alle Menschen offen.
Die erste inklusive berufliche Qualifizierung bei der Lebenshilfe Cuxhaven als Betreuungshelfer / Betreuungshelferin endete jetzt mit der Übergabe der Zertifikate. Die Qualifizierung öffnet Menschen mit und ohne Behinderung den Weg in den 1. Arbeitsmarkt. Es bestehen angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege gute Chancen für die 14 neuen Betreuungshelferinnen und –helfer, in stationären Einrichtungen eine Beschäftigung zu finden.
„Zum ersten Mal hat es in Cuxhaven eine solche Qualifizierung für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gegeben“, resümierte Werner Ludwigs-Dalkner, Geschäftsführer der Werkhof und Wohnstätten Lebenshilfe Cuxhaven. „Wenn man qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer hat, die mit einer solchen Gruppe umgehen und das Lerntempo individuell anpassen können, dann gelingt so etwas“, lobt er. Für Anfang dieses Jahres kündigte er eine zweite derartige Maßnahme an.
Der Abschluss als „zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI“ – so heißt es korrekt – ist deutschlandweit anerkannt. Die Aufgaben einer „zusätzlichen Betreuungskraft“ liegen in stationären Pflegeeinrichtungen in der Betreuung und Aktivierung von Senioren. Zum Beispiel können dies die Gestaltung eines Spielenachmittags, die Unterstützung beim Zeitungslesen, eine Gesprächsrunde oder ein Gedächtnistraining sein. Auch die Überwachung der Flüssigkeitsaufnahme gehören dazu. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen also Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den psychischen Zustand oder die Stimmung von Senioren positiv beeinflussen können. Anders ausgedrückt: Die soziale Begleitung von Senioren in Pflegeeinrichtungen. Mit der Pflege hat die zusätzliche Betreuungskraft allerdings an sich nichts zu tun.
Es wird in Vorgesprächen mit den Interessierten für die berufliche Qualifizierung zum Betreuungshelfer geklärt, ob sie die nötigen Voraussetzungen wie soziale Kompetenz, Empathiefähigkeit (Einfühlungsvermögen), Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit für diese Aufgabe mitbringen. Vor Beginn der Qualifizierung ist ein 40-stündiges Praktikum Voraussetzung. Dann kann es losgehen. Zu keinem Zeitpunkt der Qualifizierung werden die Bewerber alleine gelassen. Die Maßnahme wird durch den Fachdienst berufliche Integration (FBI) begleitet.
Ein weiteres Praktikum von 78 Stunden komplettiert die Qualifizierung. Mit einer schriftlichen Prüfung und einer praktischen Aufgabe endet diese. Bei der Zertifikats-Übergabe gab es schon eine freudige Verabredung für die vorgeschriebene jährliche Auffrischung – ein Hinweis darauf, wie sehr die Gruppe zusammengewachsen ist.
Die LAG A | B | T versteht sich als Motor bei der Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist exklusiv und nicht für alle Menschen offen.
Save the date: Am 28.6.2022 veranstaltet die LAG A I B T... [mehr]
Save the date: Am 07. Juli 2022 findet in Hannover der... [mehr]