Neue Coronavirus-Testverordnung TestV ermöglicht Übernahme der Personalkosten
Neue Coronavirus-Testverordnung TestV ermöglicht Übernahme der Personalkosten
Am 27.01.2021 wurde die geänderte Coronavirus-Testverordnung TestV veröffentlicht. Die geänderte Verordnung regelt nun zuzüglich der Sachkosten auch die Übernahme von 9 Euro Personalkostenpauschale je PoC-Antigentest.
Abgerechnet werden können tatsächlich durchgeführte Tests, wenn das eigene Personal testet oder externes Personal entgeltlich tätig wird.
Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigung (KVN), in deren Bezirk die Einrichtung ihren Sitz hat. Dies ist in Niedersachsen die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen.
Hierzu ist zunächst eine Akkreditierung zur Abrechnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung notwendig. Grundlage ist ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Testkonzept.
Informationen der Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen sowie auch das entsprechende Formular zur Akkreditierung der Leistungserbringer finden Sie hier.
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
E-Mail: corona@kvn.de | www.kvn.de
Die geänderte Coronavirus-Testverordnung finden Sie hier.