Betretungsverbot von WfbM und Tagesförderstätten wegen Corona-Virus
Betretungsverbot von WfbM und Tagesförderstätten wegen Corona-Virus
Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 17.03.2020
Mit seiner fachaufsichtlichen Weisung vom 17.03.2020 hat das Niedersächsische Sozialministerium wegen des Corona-Virus mit wenigen Ausnahmen ein grundsätzliches Betretungsverbot für WfbM, Tagesförderstätten sowie vergleichbare ambulante und teilstationäre Angebote der Eingliederungshilfe in Niedersachsen ausgesprochen, das Betretungsverbot gilt ab sofort bis vorerst einschließlich dem 18. April 2020.
Die Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums finden Sie hier.