Unser Selbstverständnis
Die LAG A | B | T versteht sich als Motor bei der Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist exklusiv und nicht für alle Menschen offen.
Das Niedersächsische Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung hat die Grundsätze des Integrationsamtes für die Kompensation der Einbußen in den Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern veröffentlicht.
Das Land Niedersachsen erhält einen anteiligen Zuschuss in Höhe von 5,195 Millionen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Sicherung der Arbeitsentgelte für Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen bzw. bei anderen Leistungsanbietern. Mithilfe dieser Förderung soll das Absinken der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) nach § 58 SGB IX bzw. bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX in Folge der Corona-Pandemie soweit als möglich kompensiert werden. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zur Sicherung der Arbeitsentgelte können ab sofort gestellt werden.
Der Zuschuss aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe im Rahmen der Soforthilfe erfolgt anteilig der Reduzierung der Arbeitsentgelte und ist wie folgt gestaffelt:
Wesentliche Kriterien der Inanspruchnahme sind die umgesetzte Reduzierung des Werkstattentgeltes in Abstimmung mit dem Werkstattrat und die Abschmelzung der Ertragsschwankungsrücklage auf max. 1,5 Monate.
Für die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge ist das Integrationsamt im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zuständig.
Die Grundsätze des Integrationsamtes für die Kompensation der Einbußen in den Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern finden Sie hier.
Die Formulare (Antrag und Antragsvorblatt) finden Sie hier.
Die LAG A | B | T versteht sich als Motor bei der Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist exklusiv und nicht für alle Menschen offen.
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