Unser Selbstverständnis
Die LAG A | B | T versteht sich als Motor bei der Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist exklusiv und nicht für alle Menschen offen.
In seiner Sitzung am 09. September 2020 hat das Bundeskabinett beschlossen die Ausnahmeregelung zum Mehrbedarf für Mittagessen von Werkstattbeschäftigte bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Von der Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Mittagessen profitieren insbesondere Werkstattbeschäftigte, die pandemiebedingt nicht am gemeinschaftlichen Mittagessen in ihrer WfbM teilnehmen können.
Die LAG A | B | T versteht sich als Motor bei der Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist exklusiv und nicht für alle Menschen offen.
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