Unser Selbstverständnis
Die LAG A | B | T ist Wegbereiter und Teil eines barrierefreien und durchlässigen Arbeitsmarktes für alle.
Wie kann man die Vergütung für unterschiedliche Tätigkeiten inner- und außerhalb der Werkstätten gestalten? Wie kann ein Entgeltsystem aussehen, das für alle nachvollziehbar und transparent ist? Diese und viele weitere Fragen haben die Geschäftsleitung und der Werkstattrat der Lebenshilfe Braunschweig lange gemeinsam intensiv diskutiert. Dabei herausgekommen ist eine Betriebsvereinbarung zwischen beiden Parteien – und die gab es bisher noch nicht.
Bereits seit einiger Zeit schon befasste sich die Heide-Kreis-Politik mit der Frage wie Inklusion praktisch aussehen kann. Um als Heide-Kreis-Verwaltung seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden, reifte die Idee, gezielt für einen Menschen mit Beeinträchtigung eine zusätzliche Vollzeitstelle zu schaffen. In Kooperation mit den Heide-Werkstätten e. V. gelang es, einen Mitarbeiter der Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung für die anstehenden Aufgaben zu qualifizieren. So nahm die Erfolgsgeschichte ihren Lauf: Seit April 2019 ist der ehemalige Beschäftigte der Heide-Werkstätten nun bereits sozialversicherungspflichtig bei der Kreisstraßenmeisterei in Bad Fallingbostel angestellt.
In seiner Sitzung am 09. September 2020 hat das Bundeskabinett beschlossen die Ausnahmeregelung zum Mehrbedarf für Mittagessen von Werkstattbeschäftigte bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Von der Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Mittagessen profitieren insbesondere Werkstattbeschäftigte, die pandemiebedingt nicht am gemeinschaftlichen Mittagessen in ihrer WfbM teilnehmen können.
Wie jedes Jahr hat die Arbeitsagentur Hannover der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zu den Vorjahren einen Bericht über Übergänge/Beschäftigungen von Menschen mit Beeinträchtigung aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erstellt. Der Bericht enthält auch Angaben darüber, wie viele WfbM-Beschäftigte in 2019 das Budget für Arbeit in Anspruch genommen haben.
Am Stichtag 31.10.2019 wurden in Niedersachsen insgesamt 34.738 Menschen mit Beeinträchtigung in 79 anerkannten Werkstätten beschäftigt, gefördert und betreut.
Lebenshilfe Celle gemeinnützige GmbH, Hellmann Process Management GmbH & Co. KG (hpm) und der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle betreiben bereits seit 2016 gemeinsam das RückBauZentrum (RBZ) in Celle. Das RBZ für die händische Demontage von Elektro- und Elektronikaltgeräten bietet ca. 25 Menschen mit Beeinträchtigung eine Beschäftigung in einem arbeitsmarktnahen Umfeld. Bei einem Besuch des RBZ zeigte sich der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies sehr beeindruckt über die nachhaltige Kooperation.
Zu einem Austauschgespräch mit dem neuen Präsidenten des Landessozialamtes Norbert Schnipkoweit traf sich der geschäftsführende Vorstand der LAG A | B | T am 09.03.2020 im Vitus Bildungszentrum auf Gut Kellerberg in Haren. Beteiligt an dem Gespräch waren Werner Welp, zuständiger Fachgruppenleiter im Landessozialamt, sowie Richard Peters und Elvira Landel als Vertreter des Fachbereiches Soziales des Landkreises Emsland.
Der geschäftsführende LAG A | B | T -Vorstand informierte zu den inhaltlichen Zielsetzungen der LAG für die kommenden Jahre mit den Schwerpunkten Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag sowie Qualitätsentwicklung in den niedersächsischen Werkstätten.
Interessiert zeigte sich der Präsident an den Zwischenergebnissen zum LAG WfbM-Benchmarking sowie den Erkenntnissen aus dem bisherigen Verlauf des Modellprojektes zum Übergang Tagesförderstätte – Eingangsverfahren Berufsbildungsbereich für Teilnehmer mit hohen Unterstützungsbedarfen.
Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2009 hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit | Bildung | Teilhabe (LAG A | B | T) Niedersachsen aus ihrem Selbstverständnis als Wegbereiter eines durchlässigen Arbeitsmarktes für alle in den letzten 10 Jahren kontinuierlich und konsequent mit der qualitativen und inhaltlich-fachlichen Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auseinandergesetzt und aktiv engagiert. Neben vielen anderen Entwicklungsschritten hat sie 2016 auch die landesweite Qualitäts-Initiative WfbM-Benchmarking Teilhabe am Arbeitsleben gemeinsam mit ihren Mitgliedswerkstätten gestartet. Diese Qualitätsinitiative ist die erste landesweite dieser Art in einem Bundesland und erfasst mit 22.500 Werkstattplätzen bei meist mittleren und großen Einrichtungsträgern über 68 % aller Werkstattplätze in Niedersachsen.
Die Reha-Prozesse zur Teilhabe am Arbeitsleben sind der inhaltliche Kern der Arbeit in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Das WfbM-Benchmarking in Zusammenarbeit mit dem Institut für Technologie und Arbeit (ITA) an der Technischen Universität Kaiserslautern im Jahre 2016 ist der systematische, wissenschaftliche und datenbasierte Vergleich von Reha-Prozessen in Werkstätten, der darauf abzielt, die Qualität der eigenen Leistungserbringung kontinuierlich zu verbessern und von den Besten/den Anderen zu lernen. Das Benchmarking liefert eine gemeinsame Definition und Standards der Kernprozess-Qualität personenzentrierter Teilhabe am Arbeitsleben.
Das Bundesteilhabegesetz und Maßnahmen zur Inklusion erfordern von Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung ein völliges Umdenken und neue Verhaltensweisen. Seit einem guten Jahr ist Manfred Willems neuer Geschäftsführer der Hannoverschen Werkstätten gemeinnützige GmbH, er muss einen großen „Tanker“ durch schweres Fahrwasser manövrieren und dessen Kurs neu ausrichten. Dafür hat er viele Ideen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (LAG:WfbM) Niedersachsen hat sich einen neuen Namen gegeben, sie heißt jetzt
„Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit | Bildung | Teilhabe Niedersachsen“.
Der neue Name LAG Arbeit | Bildung | Teilhabe Niedersachsen bringt zum Ausdruck, dass die LAG sich schon seit längerem nicht mehr nur als Interessensvertretung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) versteht, sondern sich im weiten Sinne für die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung aktiv engagiert. Das Spektrum reicht von Menschen mit schwerer Behinderung/hohem Assistenzbedarf in Tagesförderstätten über WfbM und sogenannten anderen Leistungsanbietern (§ 60 Sozialgesetzbuch IX) bis hin zu Menschen mit Behinderung im Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei legt die LAG Arbeit | Bildung | Teilhabe wie auch schon in der Vergangenheit besonders großen Wert auf die berufliche Bildung und deren kontinuierlich qualitative Weiterentwicklung für den gesamten Personenkreis. Eine qualitativ hochwertige berufliche Bildung ist Voraussetzung einer gelingenden Teilhabe am Arbeitsleben zusammen mit einer gleichzeitig förderlichen Persönlichkeitsentwicklung.
Nach der Neuwahl des geschäftsführenden LAG A | B | T –Vorstandes hat der LAG-Gesamtvorstand am 29./30.01.2020 eine Klausur durchgeführt, um insbesondere wichtige Themen und Prioritäten für seine neue Legislaturperiode festzulegen. Schwerpunkte dabei waren die BTHG-Umsetzung sowie die Qualitätsentwicklung in verschiedenen Arbeitsfeldern der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Beeinträchtigung. Auf dieser Grundlage wurden Konsequenzen für Arbeits- und Kommunikationsstrukturen der LAG A | B | T erarbeitet und schließlich ein umfangreicher Maßnahmenplan erstellt. Begleitet wurde die Vorstandsklausur von der Moderatorin Heike Stark, die auch bereits die Vorstands-Klausur im Jahr 2014 erfolgreich moderiert hatte.
Nach einer ersten Kennlernrunde insbesondere für die neuen Vorstandsmitglieder wurde zum Thema BTHG-Umsetzung in einem ersten Schritt der Entwurf eines Eckpunktepapiers der LAG Freie Wohlfahrtpflege (LAG FW) Niedersachsen zu Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag aus Sicht der LAG A | B | T ergänzt, die Ergänzungen werden über den Fachausschuss Behindertenhilfe in die LAG FW eingebracht. Nach Abstimmung der Zeitpläne von LAG FW sowie LAG A | B | T und nach Auftragsklärung mit der LAG FW plant die LAG A | B | T, als Vorarbeit für die LAG FW neue Leistungsbeschreibungen für WfbM, Tagesförderstätten, WfbM mit Tagesförderstätte sowie die Vereinbarungen für andere Leistungsanbieter und Zuverdienstprojekte nach dem BTHG zu erstellen.
Die LAG A | B | T ist Wegbereiter und Teil eines barrierefreien und durchlässigen Arbeitsmarktes für alle.
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Save the date: Die diesjährige LAG A | B | T -... [mehr]