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Gelungene Inklusion: Kreisstraßenmeisterei-Fallingbostel beschäftigt Mitarbeiter mit Beeinträchtigung
Bereits seit einiger Zeit schon befasste sich die Heide-Kreis-Politik mit der Frage wie Inklusion praktisch aussehen kann. Um als Heide-Kreis-Verwaltung seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden, reifte die Idee, gezielt für einen Menschen mit Beeinträchtigung eine zusätzliche Vollzeitstelle zu schaffen. In Kooperation mit den Heide-Werkstätten e. V. gelang es, einen Mitarbeiter der Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung für die anstehenden Aufgaben zu qualifizieren. So nahm die Erfolgsgeschichte ihren Lauf: Seit April 2019 ist der ehemalige Beschäftigte der Heide-Werkstätten nun bereits sozialversicherungspflichtig bei der Kreisstraßenmeisterei in Bad Fallingbostel angestellt.
Sicherung der Arbeitsentgelte
Das Niedersächsische Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung hat die Grundsätze des Integrationsamtes für die Kompensation der Einbußen in den Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern veröffentlicht. Das Land Niedersachsen erhält einen anteiligen Zuschuss in Höhe von 5,195 Millionen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Sicherung der Arbeitsentgelte für Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen bzw. bei anderen Leistungsanbietern. Mithilfe dieser Förderung soll das Absinken der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) nach § 58 SGB IX bzw. bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX in Folge der Corona-Pandemie soweit als möglich kompensiert werden. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zur Sicherung der Arbeitsentgelte können ab sofort gestellt werden.
Verlängerung Mehrbedarf Mittagessen
In seiner Sitzung am 09. September 2020 hat das Bundeskabinett beschlossen die Ausnahmeregelung zum Mehrbedarf für Mittagessen von Werkstattbeschäftigte bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Von der Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Mittagessen profitieren insbesondere Werkstattbeschäftigte, die pandemiebedingt nicht am gemeinschaftlichen Mittagessen in ihrer WfbM teilnehmen können.
Neue Jobs mit Budget für Arbeit
Auch in diesen turbulenten Zeiten arbeiten die Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen, Tiefbaufirmen und Händlern unter schwierigen Bedingungen weiter. Trotz der erschwerten Bedingungen hat der Firmenchef des Traditionsunternehmen EWE zwei Menschen mit Beeinträchtigung den Arbeitsvertrag unterzeichnet und gibt ihnen somit einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
WfbM-Übergänge allgemeiner Arbeitsmarkt 2019
Wie jedes Jahr hat die Arbeitsagentur Hannover der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zu den Vorjahren einen Bericht über Übergänge/Beschäftigungen von Menschen mit Beeinträchtigung aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erstellt. Der Bericht enthält auch Angaben darüber, wie viele WfbM-Beschäftigte in 2019 das Budget für Arbeit in Anspruch genommen haben.
Am Stichtag 31.10.2019 wurden in Niedersachsen insgesamt 34.738 Menschen mit Beeinträchtigung in 79 anerkannten Werkstätten beschäftigt, gefördert und betreut.
Lies besucht Rückbauzentrum
Lebenshilfe Celle gemeinnützige GmbH, Hellmann Process Management GmbH & Co. KG (hpm) und der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle betreiben bereits seit 2016 gemeinsam das RückBauZentrum (RBZ) in Celle. Das RBZ für die händische Demontage von Elektro- und Elektronikaltgeräten bietet ca. 25 Menschen mit Beeinträchtigung eine Beschäftigung in einem arbeitsmarktnahen Umfeld. Bei einem Besuch des RBZ zeigte sich der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies sehr beeindruckt über die nachhaltige Kooperation.
Lebenshilfe Gifhorn: Qualifizierung Hilfskraft Hauswirtschaft akkreditiert.
Die Lebenshilfe Gifhorn ist von der Landwirtschaftskammer Oldenburg für die Qualifizierung zur Hilfskraft in der Hauswirtschaft akkreditiert worden. Menschen mit Beeinträchtigung haben nun die Möglichkeit, sich bei der Lebenshilfe Gifhorn entsprechend qualifizieren zu lassen. Sie erhalten nach Abschluss der Qualifizierung ein Zertifikat, das ihre Kenntnisse und Fähigkeiten belegt und somit eine echte Chance, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Neuer LAG A I B I T Geschäftsführer
Herr Bernhard Lengl wird als bisheriger LAG A | B | T – Geschäftsführer Ende Juli 2020 in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Am 30.06.2020 wurde er (Corona bedingt) in einer kleinen Feier im Rahmen einer erweiterten Vorstandssitzung verabschiedet. Im selben Rahmen wurde Herr Nico Lauerwald herzlich begrüßt. Zum 01.07.2020 hat Herr Nico Lauerwald als neuer LAG A | B | T –Geschäftsführer seine Tätigkeit in der Geschäftsstelle in Hannover aufgenommen. In den ersten drei Wochen erfolgt die Übergabe der verschiedenen Aufgabenbereiche.
Nico Lauerwald ist Diplom – Sozialpädagoge (FH) und Diplom Betriebswirt (FH). Darüber hinaus hat er ein Studium als Master of Arts (M.A.) im Bereich Organisationsentwicklung abgeschlossen. Als ausgewiesener Fachmann ist Nico Lauerwald seit vielen Jahren in leitender Position in der Behindertenhilfe, insbesondere auch im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung, aktiv und kennt vor diesem Hintergrund seit fast 10 Jahren bestens unser Tätigkeitsfeld auch mit seinen Strukturen in Niedersachsen. Als ehemaliges aktives Mitglied im LAG A | B | T – Vorstand bis Ende 2018 gehörte hierzu auch die Gremien- und Verbandsarbeit.
Corona- Ausnahmesituation in den Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung
Durch die Corona-Krise hat sich der Alltag in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) völlig verändert. Wochenlang durften die Menschen mit Beeinträchtigung nicht zur Arbeit kommen. Die Kolleginnen und Kollegen, die nun wieder zur Arbeit gehen dürfen, finden ganz neue Situationen in der Werkstatt vor. In der Werkstatt wird der Gesundheitszustand abgefragt, es müssen Abstandsregeln eingehalten werden. Der Arbeitsplatz hat sich für einige verändert. Es sind manchmal Trennwände aufgestellt worden, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Auch wir als Landeswerkstattrat waren in der letzten Zeit verstärkt für Euch im Einsatz. Es gibt neue Regelungen, die wir als Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte Niedersachsen, nicht gut finden.
Betretungsverbot von WfbM und Tagesförderstätten wegen Corona-Virus
Mit seiner fachaufsichtlichen Weisung vom 17.03.2020 hat das Niedersächsische Sozialministerium wegen des Corona-Virus mit wenigen Ausnahmen ein grundsätzliches Betretungsverbot für WfbM, Tagesförderstätten sowie vergleichbare ambulante und teilstationäre Angebote der Eingliederungshilfe in Niedersachsen ausgesprochen, das Betretungsverbot gilt ab sofort bis vorerst einschließlich dem 18. April 2020.