Machen Sie mit Ihrer WfbM mit und ermöglichen neue Einblicke.
mehr erfahrenAktuelles
DR. CLEMENS KASPER VERABSCHIEDET, ROBERT BAU UND HELGE STAACK IM VORSTAND BEGRÜSST
In der letzten Sitzung hat der LAG A I B I T - Vorstand Dr. Clemens Kasper als Vorstandsmitglied verabschiedet und Robert Bau als dessen Nachfolger im LAG-Vorstand begrüßt. Bereits im November 2020 wurde Helge Staack als neu gewählter Sprecher der RAG Süd-Ost im Vorstand herzlich willkommen geheißen.
didab - NEUE WEGE ZUR TEILHABE
Das neue Bildungsprogramm der gdw nord ist ein digitales Leuchtturmprojekt, das die Themen Bildung, Menschen mit Beeinträchtigung und Digitalisierung auf innovative Weise verbindet.
Grundsätze des Integrationsamts zur Sicherung der Arbeitsentgelte zum 01.02.2021 ergänzt
Die Grundsätze des Integrationsamts zur Umsetzung von § 14 Abs. 1 Nr. 7 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung zur Sicherung der Arbeitsentgelte für Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen bzw. bei anderen Leistungsanbietern wurden zum 01.02.2021 ergänzt.
Neue Coronavirus-Testverordnung TestV ermöglicht Übernahme der Personalkosten
Am 27.01.2021 wurde die geänderte Coronavirus-Testverordnung TestV veröffentlicht. Die geänderte Verordnung regelt nun zuzüglich der Sachkosten auch die Übernahme von 9 Euro Personalkostenpauschale je PoC-Antigentest.
Abgerechnet werden können tatsächlich durchgeführte Tests, wenn das eigene Personal testet oder externes Personal entgeltlich tätig wird.
Harz-Weser-Werke eröffnen FAIRKAUF in Einbeck
Die Harz-Weser-Werke gGmbH (HWW) ist ein Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Beeinträchtigungen, das ihnen seit 1971 unter anderem Arbeitsplätze bietet. Unter diesem Aspekt erweitern die HWW zwei bereits bestehende Sozialkaufhäuser in Holzminden und Osterode im nächsten Jahr um ein weiteres Angebot in Einbeck.
Erstmals Betriebsvereinbarung mit Werkstattrat
Wie kann man die Vergütung für unterschiedliche Tätigkeiten inner- und außerhalb der Werkstätten gestalten? Wie kann ein Entgeltsystem aussehen, das für alle nachvollziehbar und transparent ist? Diese und viele weitere Fragen haben die Geschäftsleitung und der Werkstattrat der Lebenshilfe Braunschweig lange gemeinsam intensiv diskutiert. Dabei herausgekommen ist eine Betriebsvereinbarung zwischen beiden Parteien – und die gab es bisher noch nicht.
Gelungene Inklusion: Kreisstraßenmeisterei-Fallingbostel beschäftigt Mitarbeiter mit Beeinträchtigung
Bereits seit einiger Zeit schon befasste sich die Heide-Kreis-Politik mit der Frage wie Inklusion praktisch aussehen kann. Um als Heide-Kreis-Verwaltung seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden, reifte die Idee, gezielt für einen Menschen mit Beeinträchtigung eine zusätzliche Vollzeitstelle zu schaffen. In Kooperation mit den Heide-Werkstätten e. V. gelang es, einen Mitarbeiter der Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung für die anstehenden Aufgaben zu qualifizieren. So nahm die Erfolgsgeschichte ihren Lauf: Seit April 2019 ist der ehemalige Beschäftigte der Heide-Werkstätten nun bereits sozialversicherungspflichtig bei der Kreisstraßenmeisterei in Bad Fallingbostel angestellt.
Sicherung der Arbeitsentgelte
Das Niedersächsische Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung hat die Grundsätze des Integrationsamtes für die Kompensation der Einbußen in den Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern veröffentlicht. Das Land Niedersachsen erhält einen anteiligen Zuschuss in Höhe von 5,195 Millionen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Sicherung der Arbeitsentgelte für Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen bzw. bei anderen Leistungsanbietern. Mithilfe dieser Förderung soll das Absinken der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) nach § 58 SGB IX bzw. bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX in Folge der Corona-Pandemie soweit als möglich kompensiert werden. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zur Sicherung der Arbeitsentgelte können ab sofort gestellt werden.
Verlängerung Mehrbedarf Mittagessen
In seiner Sitzung am 09. September 2020 hat das Bundeskabinett beschlossen die Ausnahmeregelung zum Mehrbedarf für Mittagessen von Werkstattbeschäftigte bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Von der Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Mittagessen profitieren insbesondere Werkstattbeschäftigte, die pandemiebedingt nicht am gemeinschaftlichen Mittagessen in ihrer WfbM teilnehmen können.
Neue Jobs mit Budget für Arbeit
Auch in diesen turbulenten Zeiten arbeiten die Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen, Tiefbaufirmen und Händlern unter schwierigen Bedingungen weiter. Trotz der erschwerten Bedingungen hat der Firmenchef des Traditionsunternehmen EWE zwei Menschen mit Beeinträchtigung den Arbeitsvertrag unterzeichnet und gibt ihnen somit einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.