Unser Selbstverständnis
Die LAG A | B | T versteht sich als Motor bei der Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist exklusiv und nicht für alle Menschen offen.
Das neue Bildungsprogramm der gdw nord ist ein digitales Leuchtturmprojekt, das die Themen Bildung, Menschen mit Beeinträchtigung und Digitalisierung auf innovative Weise verbindet.
Die Grundsätze des Integrationsamts zur Umsetzung von § 14 Abs. 1 Nr. 7 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung zur Sicherung der Arbeitsentgelte für Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen bzw. bei anderen Leistungsanbietern wurden zum 01.02.2021 ergänzt.
Am 27.01.2021 wurde die geänderte Coronavirus-Testverordnung TestV veröffentlicht. Die geänderte Verordnung regelt nun zuzüglich der Sachkosten auch die Übernahme von 9 Euro Personalkostenpauschale je PoC-Antigentest.
Abgerechnet werden können tatsächlich durchgeführte Tests, wenn das eigene Personal testet oder externes Personal entgeltlich tätig wird.
Die Harz-Weser-Werke gGmbH (HWW) ist ein Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Beeinträchtigungen, das ihnen seit 1971 unter anderem Arbeitsplätze bietet. Unter diesem Aspekt erweitern die HWW zwei bereits bestehende Sozialkaufhäuser in Holzminden und Osterode im nächsten Jahr um ein weiteres Angebot in Einbeck.
Wie kann man die Vergütung für unterschiedliche Tätigkeiten inner- und außerhalb der Werkstätten gestalten? Wie kann ein Entgeltsystem aussehen, das für alle nachvollziehbar und transparent ist? Diese und viele weitere Fragen haben die Geschäftsleitung und der Werkstattrat der Lebenshilfe Braunschweig lange gemeinsam intensiv diskutiert. Dabei herausgekommen ist eine Betriebsvereinbarung zwischen beiden Parteien – und die gab es bisher noch nicht.
Bereits seit einiger Zeit schon befasste sich die Heide-Kreis-Politik mit der Frage wie Inklusion praktisch aussehen kann. Um als Heide-Kreis-Verwaltung seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden, reifte die Idee, gezielt für einen Menschen mit Beeinträchtigung eine zusätzliche Vollzeitstelle zu schaffen. In Kooperation mit den Heide-Werkstätten e. V. gelang es, einen Mitarbeiter der Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung für die anstehenden Aufgaben zu qualifizieren. So nahm die Erfolgsgeschichte ihren Lauf: Seit April 2019 ist der ehemalige Beschäftigte der Heide-Werkstätten nun bereits sozialversicherungspflichtig bei der Kreisstraßenmeisterei in Bad Fallingbostel angestellt.
In seiner Sitzung am 09. September 2020 hat das Bundeskabinett beschlossen die Ausnahmeregelung zum Mehrbedarf für Mittagessen von Werkstattbeschäftigte bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Von der Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Mittagessen profitieren insbesondere Werkstattbeschäftigte, die pandemiebedingt nicht am gemeinschaftlichen Mittagessen in ihrer WfbM teilnehmen können.
Wie jedes Jahr hat die Arbeitsagentur Hannover der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zu den Vorjahren einen Bericht über Übergänge/Beschäftigungen von Menschen mit Beeinträchtigung aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erstellt. Der Bericht enthält auch Angaben darüber, wie viele WfbM-Beschäftigte in 2019 das Budget für Arbeit in Anspruch genommen haben.
Am Stichtag 31.10.2019 wurden in Niedersachsen insgesamt 34.738 Menschen mit Beeinträchtigung in 79 anerkannten Werkstätten beschäftigt, gefördert und betreut.
Lebenshilfe Celle gemeinnützige GmbH, Hellmann Process Management GmbH & Co. KG (hpm) und der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle betreiben bereits seit 2016 gemeinsam das RückBauZentrum (RBZ) in Celle. Das RBZ für die händische Demontage von Elektro- und Elektronikaltgeräten bietet ca. 25 Menschen mit Beeinträchtigung eine Beschäftigung in einem arbeitsmarktnahen Umfeld. Bei einem Besuch des RBZ zeigte sich der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies sehr beeindruckt über die nachhaltige Kooperation.
Zu einem Austauschgespräch mit dem neuen Präsidenten des Landessozialamtes Norbert Schnipkoweit traf sich der geschäftsführende Vorstand der LAG A | B | T am 09.03.2020 im Vitus Bildungszentrum auf Gut Kellerberg in Haren. Beteiligt an dem Gespräch waren Werner Welp, zuständiger Fachgruppenleiter im Landessozialamt, sowie Richard Peters und Elvira Landel als Vertreter des Fachbereiches Soziales des Landkreises Emsland.
Der geschäftsführende LAG A | B | T -Vorstand informierte zu den inhaltlichen Zielsetzungen der LAG für die kommenden Jahre mit den Schwerpunkten Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag sowie Qualitätsentwicklung in den niedersächsischen Werkstätten.
Interessiert zeigte sich der Präsident an den Zwischenergebnissen zum LAG WfbM-Benchmarking sowie den Erkenntnissen aus dem bisherigen Verlauf des Modellprojektes zum Übergang Tagesförderstätte – Eingangsverfahren Berufsbildungsbereich für Teilnehmer mit hohen Unterstützungsbedarfen.
Die LAG A | B | T versteht sich als Motor bei der Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist exklusiv und nicht für alle Menschen offen.
Save the date: LAG A | B | T – Landeskonferenz 2021 Die... [mehr]
Steuerungsgruppe zum LAG A | B | T – Modellprojekt 26.... [mehr]