Unser Selbstverständnis
Die LAG A | B | T ist Wegbereiter und Teil eines barrierefreien und durchlässigen Arbeitsmarktes für alle.
Die Harz-Weser-Werke gGmbH (HWW) ist ein Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Beeinträchtigungen, das ihnen seit 1971 unter anderem Arbeitsplätze bietet. Unter diesem Aspekt erweitern die HWW zwei bereits bestehende Sozialkaufhäuser in Holzminden und Osterode im nächsten Jahr um ein weiteres Angebot in Einbeck.
Wie kann man die Vergütung für unterschiedliche Tätigkeiten inner- und außerhalb der Werkstätten gestalten? Wie kann ein Entgeltsystem aussehen, das für alle nachvollziehbar und transparent ist? Diese und viele weitere Fragen haben die Geschäftsleitung und der Werkstattrat der Lebenshilfe Braunschweig lange gemeinsam intensiv diskutiert. Dabei herausgekommen ist eine Betriebsvereinbarung zwischen beiden Parteien – und die gab es bisher noch nicht.
Bereits seit einiger Zeit schon befasste sich die Heide-Kreis-Politik mit der Frage wie Inklusion praktisch aussehen kann. Um als Heide-Kreis-Verwaltung seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden, reifte die Idee, gezielt für einen Menschen mit Beeinträchtigung eine zusätzliche Vollzeitstelle zu schaffen. In Kooperation mit den Heide-Werkstätten e. V. gelang es, einen Mitarbeiter der Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung für die anstehenden Aufgaben zu qualifizieren. So nahm die Erfolgsgeschichte ihren Lauf: Seit April 2019 ist der ehemalige Beschäftigte der Heide-Werkstätten nun bereits sozialversicherungspflichtig bei der Kreisstraßenmeisterei in Bad Fallingbostel angestellt.
Das Niedersächsische Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung hat die Grundsätze des Integrationsamtes für die Kompensation der Einbußen in den Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern veröffentlicht. Das Land Niedersachsen erhält einen anteiligen Zuschuss in Höhe von 5,195 Millionen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Sicherung der Arbeitsentgelte für Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen bzw. bei anderen Leistungsanbietern. Mithilfe dieser Förderung soll das Absinken der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) nach § 58 SGB IX bzw. bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX in Folge der Corona-Pandemie soweit als möglich kompensiert werden. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zur Sicherung der Arbeitsentgelte können ab sofort gestellt werden.
In seiner Sitzung am 09. September 2020 hat das Bundeskabinett beschlossen die Ausnahmeregelung zum Mehrbedarf für Mittagessen von Werkstattbeschäftigte bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Von der Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Mittagessen profitieren insbesondere Werkstattbeschäftigte, die pandemiebedingt nicht am gemeinschaftlichen Mittagessen in ihrer WfbM teilnehmen können.
Auch in diesen turbulenten Zeiten arbeiten die Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen, Tiefbaufirmen und Händlern unter schwierigen Bedingungen weiter. Trotz der erschwerten Bedingungen hat der Firmenchef des Traditionsunternehmen EWE zwei Menschen mit Beeinträchtigung den Arbeitsvertrag unterzeichnet und gibt ihnen somit einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wie jedes Jahr hat die Arbeitsagentur Hannover der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zu den Vorjahren einen Bericht über Übergänge/Beschäftigungen von Menschen mit Beeinträchtigung aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erstellt. Der Bericht enthält auch Angaben darüber, wie viele WfbM-Beschäftigte in 2019 das Budget für Arbeit in Anspruch genommen haben.
Am Stichtag 31.10.2019 wurden in Niedersachsen insgesamt 34.738 Menschen mit Beeinträchtigung in 79 anerkannten Werkstätten beschäftigt, gefördert und betreut.
Lebenshilfe Celle gemeinnützige GmbH, Hellmann Process Management GmbH & Co. KG (hpm) und der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle betreiben bereits seit 2016 gemeinsam das RückBauZentrum (RBZ) in Celle. Das RBZ für die händische Demontage von Elektro- und Elektronikaltgeräten bietet ca. 25 Menschen mit Beeinträchtigung eine Beschäftigung in einem arbeitsmarktnahen Umfeld. Bei einem Besuch des RBZ zeigte sich der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies sehr beeindruckt über die nachhaltige Kooperation.
Die Lebenshilfe Gifhorn ist von der Landwirtschaftskammer Oldenburg für die Qualifizierung zur Hilfskraft in der Hauswirtschaft akkreditiert worden. Menschen mit Beeinträchtigung haben nun die Möglichkeit, sich bei der Lebenshilfe Gifhorn entsprechend qualifizieren zu lassen. Sie erhalten nach Abschluss der Qualifizierung ein Zertifikat, das ihre Kenntnisse und Fähigkeiten belegt und somit eine echte Chance, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Als eine von ganz wenigen Ausbildungsstätten in Deutschland wurde die Lebenshilfe Braunschweig von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für die Ausbildung zur Hilfskraft im Gartenbau zertifiziert. Diese Ausbildung wurde speziell für Menschen mit Beeinträchtigung konzipiert. Durch den anerkannten Abschluss erhalten sie die Chance, in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu werden.
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