Über uns

LAG A | B | T

Über uns

Für mehr Fairness

Wir sind die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit | Bildung | Teilhabe in Niedersachsen – ein freiwilliger Zusammenschluss von Trägern der Leistungserbringer zur Arbeits- und Berufsförderung beeinträchtigter Menschen. Als Teil der Freien Wohlfahrtspflege arbeiten wir mit vereinten Kräften daran, die gemeinsame Meinungsbildung und den Austausch zu fördern.
Wir setzen uns dafür ein, dass beeinträchtigte Menschen, gleichberechtigt und ohne Diskriminierungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Besonders im Arbeits- und Erwerbsleben vertreten wir aktiv die Interessen unserer Mitglieder gegenüber dem Parlament, der Regierung, Behörden, Verbänden und Institutionen.

Was zeichnet Werkstätten und die Arbeit der LAG A | B | T aus?

Werkstätten ermöglichen Menschen mit schweren oder Mehrfachbehinderungen die Teilhabe an der Arbeitswelt. Dafür gibt es in Deutschland ein gesetzlich verankertes Recht. Das ist eine bedeutende Errungenschaft und in dieser Form einmalig. Die Werkstätten machen die Ausübung dieses Rechts erst möglich.
Für die meisten Menschen mit Behinderungen ist die Arbeit in einer Werkstatt der richtige Ort. Sie kommen freiwillig, fühlen sich wohl und wertgeschätzt.
Im Vergleich zum allgemeinen Arbeitsmarkt ist der Leistungsdruck in anerkannten Werkstätten deutlich geringer. Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen haben alle Schutzrechte von Arbeitnehmer*innen, aber nicht deren Pflichten. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz oder das Recht auf Teilzeit, können jedoch nicht gekündigt oder abgemahnt werden und haben keine Leistungsverpflichtung. Sie stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis.
Die Werkstätten zahlen an die beschäftigten Menschen ein Arbeitsentgelt. Das ist gesetzlich geregelt. Zusätzlich haben die Beschäftigten Anspruch auf umfangreiche Betreuungs-, Bildungs-, Förderungs- und Therapieleistungen – wenn benötigt, während des gesamten Arbeitslebens. Haben Menschen mit Behinderungen neben dem Werkstattentgelt kein anderes Einkommen, erhalten sie staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt, zum Beispiel Zuschüsse zu Mietzahlungen, Pflegedienstleistungen und Grundsicherung. Die LAG A I B I T setzt sich dafür ein, das Entgeltsystem der Werkstätten zu reformieren.
Menschen mit Behinderungen brauchen auf ihre Bedürfnisse angepasste Arbeiten bzw. Arbeitsschritte. Neben den wirtschaftlichen Tätigkeiten fördern die Arbeiten auch die motorischen und kognitiven Fähigkeiten. Werkstätten bieten ein breites Angebot an unterschiedlichen Arbeiten, je nach Neigung und Fähigkeit der Menschen. Dazu gehören auch Dienstleistungen mit Kundenkontakt, zum Beispiel in Cafés und ausgelagerten Arbeitsplätzen bei Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Beschäftigte können bei Eignung von einem Tätigkeitsbereich in den anderen wechseln.
In Großbritannien wurden Teilhabemöglichkeiten abgeschafft. Das Beispiel zeigt, dass nur ein Bruchteil der Menschen „inkludiert” ist. Der Arbeitsmarkt ist nicht bereit oder fähig, Menschen mit Behinderungen aufzunehmen. Ohne Werkstätten hätten viele Menschen mit Behinderungen keine Chance auf Arbeit und könnten nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Werkstätten bieten berufliche Bildung und ermöglichen ihnen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, erhöhen oder sie wiederzugewinnen und damit ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

Was zeichnet Werkstätten und die Arbeit der LAG A | B | T aus?

Die Werkstatt bietet vielen Schulabgänger mit Behinderungen eine Chance, sich zu für eine Beschäftigung zu qualifizieren. Prinzipiell ist die Bundesagentur für Arbeit gefragt, unterstützte Ausbildung etc. zu ermöglichen. Jedoch gibt es im allgemeinen Arbeitsmarkt kaum Berufsbildung, die für Menschen mit Behinderungen zugeschnitten ist.
Werkstätten arbeiten häufig mit Unternehmen, Institutionen und Vereinen aus den Kommunen zusammen und initiieren Gemeinschaftsprojekte. So entstehen Kontakte zu Nachbarschaften und zum sozialen Umfeld, bei denen Menschen mit Behinderungen überhaupt erst wahrgenommen werden.
In der Werkstatt arbeiten per Definition Menschen, die dauerhaft eine volle Erwerbsminderung haben. Die Werkstattleistung ist also größtenteils auf Dauerhaftigkeit ausgelegt. Bei der Rehabilitationsleistung der Werkstatt geht es darum, die Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu steigern, sowie bei der Persönlichkeitsentwicklung zu helfen. Das Erreichen der Erwerbsfähigkeit steht also nicht ausschließlich im Vordergrund.
Oft wird die Werkstattleistung direkt in Betrieben, Geschäften und Gastronomien erbracht. Beispiele für Arbeitsbereiche sind:
  • Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
  • Catering
  • Wäscherei
  • Einzelhandel
  • Montagearbeiten
  • gemeindenahe Dienstleistungen wie Garten- und Landschaftsbau
  • Produktion
  • Verkauf
Um den Übergang von der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt zu erleichtern, bilden Werkstätten die Entwicklungen und Megatrends des allgemeinen Arbeitsmarkts ab: Digitalisierung der Beruflichen Bildung, Arbeit 4.0.
Bildungsangebote und -inhalte orientieren sich möglichst nahe an den Ausbildungsberufen. Die BAG WfbM hat Bildungsrahmenpläne entwickelt, die sich an anerkannten Vollausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz orientieren. Sie machen es möglich, dass potenzielle Arbeitgeber*innen erkennen können, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten ein/e Teilnehmer*in erworben hat.
Das lebenslange Lernen ist Teil des vielfältigen Werkstattangebots. Bestimmte Qualifizierungen zu spezifischen Arbeitsbereichen sind mit externen Praktika verbunden. Sie können mit einem Zertifikat sowie zahlreichen Qualifizierungsbausteine abgeschlossen werden. Beispielsweise kooperieren die Werkstätten hierfür mit Volkshochschulen, Selbsthilfenetzwerken und Sprachzentren. Die Angebote der Werkstätten werden zudem von Schulungen von Spitzen- und Fachverbänden unterstützt.

Was zeichnet Werkstätten und die Arbeit der LAG A | B | T aus?

Die LAG A | B | T setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen, die den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt durchlaufen haben, einen gesetzlich vorgeschriebenen Bildungsnachweis für ihre Leistungen erhalten. Denn obwohl zahlreiche Werkstätten ihren Absolvent*innen ein Abschluss-Zertifikat ausstellen, werden diese auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bisher nicht anerkannt.

Werkstatträte und Frauenbeauftragte werden regelmäßig gewählt und nehmen die Interessen der Werkstattbeschäftigten gegenüber der Werkstattleitung wahr. Werkstätten sind verpflichtet, die Arbeit der Werkstatträte und der Frauenbeauftragten zu finanzieren und sie zu befähigen. Auch auf Bundesebene haben Werkstattbeschäftigte die Chance, sich zu organisieren, mitzusprechen und mitzuwirken.
Nur gemeinsam kann die LAG A I B I T die berufliche Teilhabe vorantreiben. Der Arbeitsmarkt, die Gesellschaft, der Staat und auch die Werkstätten müssen noch konsequenter zusammenarbeiten, um Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu inkludieren. Jede einzelne Person ist gefragt.
So unterschiedlich Behinderungen sein können, so verschieden sind die Bedürfnisse und Fähigkeiten, die Menschen mit diesen Behinderungen haben. Daher ist die Werkstattlandschaft in Deutschland vielseitig. So findet jeder Mensch mit Behinderungen die für ihn und seine Ansprüche passende Werkstatt.
Werkstätten leisten sehr viel mehr als „nur“ den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Aufgaben und Leistungen der Werkstätten sind vielfältig: zum Beispiel berufliche Bildung, Persönlichkeitsentwicklung sowie den Erhalt und idealerweise Ausbau der kognitiven und motorischen Fähigkeiten.
Werkstätten arbeiten nicht gewinnorientiert. Sie müssen erwirtschaftete Erträge an die Beschäftigten ausschütten: zu mindestens 70% unmittelbar als Entgelte, der Rest kann in Rücklagen fließen, die aber wiederum den Beschäftigten zugutekommen müssen.